

Ihr Kunde - eine Kernanlage?
Sie wollen in einem Kernkraftwerk oder in einer anderen Kernanlage Arbeiten ausführen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung, damit Sie Ihre Mitarbeiter in der kontrollierten Zone (Kontroll- und Überwachungsbereich) einsetzen können. Ohne diese Bewilligung wird Sie die Kernanlage nicht ohne Weiteres in der kontrollierten Zone arbeiten lassen oder verweigert Ihnen den Zutritt. Schlimmstenfalls erhalten Sie sogar den Auftrag nicht. Brauchen Sie Unterstützung bei Ihrem Vorhaben? Wir sind in Fragen Strahlenschutz der kompetente Ansprechpartner für Sie, Ihre Mitarbeiter und für Ihre Kunden aus der Kerntechnik.
Was sind die Vorraussetzungen?
Die gesetzlichen Anforderungen verlangen von Ihnen folgende Schritte:
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Erhalt einer Bewilligung vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) für den Umgang mit ionisierenden Strahlen, betreffend Personalvermittlung in Kontroll-/Überwachungsbereichen
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Erstellung eines Strahlenschutzreglements für Ihren Betrieb
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Sie brauchen einen Strahlenschutz-Sachverständigen
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Erarbeiten von Ausbildungsunterlagen
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Erstausbildung aller Mitarbeiter welche eingesetzt werden
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Ausstellen von Dosisdokumenten für den Einsatz in einer Kernanlage
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Führen einer Datenbank mit allen Dosiswerten
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Auskunftsstelle für Ihre Mitarbeiter den Strahlenschutz betreffend


Klingt das nach zu grossen und komplizierten Aufwand?
Wir erledigen das gerne für Sie!
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Die ROTACS GmbH unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben, um in einer Kernanlage Arbeiten ausführen zu können. Wir stellen Ihnen einen behördlich anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigen als «Externen Sachverständigen bei der Vermittlung von Fremdpersonal in Kontroll-/Überwachungsbereichen» als Dienstleistung zur Verfügung. Dieser ist für alle Belange des Strahlenschutzes Ihrer Firma zuständig, von A wie Ausbildung bis Z wie Zutrittsdokumente.
Unser Dienstleistungsangebot als «Rundum-Sorglos-Paket»
UNSER ANGEBOT
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Sie wollen in einem Kernkraftwerk oder in einer anderen Kernanlage Arbeiten ausführen?
Dann benötigen Sie eine BAG-Bewilligung, damit Sie Ihre Mitarbeitende in der kontrollierten Zone (Kontroll- und Überwachungsbereich) einsetzen können.
Ist für Sie der Aufwand zu hoch, zu kompliziert oder zu zeitaufwändig? Sie haben keine freien Kapazitäten dafür oder haben andere Aufgaben zu erledigen?
Dann hätten wir ein passendes Angebot für Sie!
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Unser Dienstleistungsangebot ist gesetzeskonform und
mit mehreren vom BAG und SUVA anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigen sind wir flexibel, speditiv und professionell. Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch unsere Strahlenschutzsachverständigen erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch Lösungsvorschläge für Optimierungen und eine möglichst sinnvolle Umsetzung von Maßnahmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gern und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen!
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Radiologisch sicher organisiert!
IHRE VORTEILE
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Ein erfahrener Strahlenschutzsachverständiger entlastet Sie von notwendigen behördlichen Auflagen und administrativen Aufwand im Strahlenschutz und Unterstützt sie zur Erweiterung Ihres Geschäftsfeldes
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Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdecken von etwaig vorhandener Missständen.
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Wir erledigen routiniert und gesetzeskonform für Sie die Gesuchstellung beim BAG und Sie können schneller die Mitarbeiter für die Arbeiten in den Kernanlagen einsetzen.
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Die nötigen Unterlagen zur Bewilligung, wie zum Beispiel das Strahlenschutzreglement, werden durch uns zeitnah erstellt.
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Ihre Mitarbeiter werden vor dem ersten Einsatz durch anerkannte Ausbildner geschult.
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Die behördlich verlangte Dosisbuchhaltung wird durch uns professionell geführt.
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Am Ende des Jahres erhalten Sie einen behördlich geforderten Jahresbericht. Dadurch haben Sie einen Überblick über Ihr Personal.
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Ihre Kosten für den Strahlenschutz sind kalkulierbar und transparent


Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.